Persönliches Budget
Beratung
Das Persönliche Budget ist ein Meilenstein in der Geschichte der Selbsthilfebewegung der Psychiatrie-Erfahrenen. Wenig effektive Strukturen des bisherigen Versorgungssystems werden aufgebrochen. Es findet ein spürbarer Paradigmenwechsel statt – weg vom versorgt werden, hin zur größtmöglichen Eigenverantwortung. Allerdings müssen sich die Betroffenen bewegen und es wird auch für die Mutigsten unter uns nicht leicht sein, den Antrag zu stellen und die eigenen Bedürfnisse zu formulieren.
Umso größer wird die Freude sein, wenn Psychiatrie-Erfahrene zukünftig nach ihren eigenen Bedürfnissen leben können. Die Möglichkeiten reichen von der Freizeitgestaltung bis zur Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt anstelle der WfbM. Für viele von uns ist jedoch auch schon die Hilfe bei der Bewältigung der Alltagsprobleme ein Anliegen.
Beratung unter Telefon 0 61 28 / 41 25 1,
Der erste Schritt zum Persönlichen Budget
14.05.2009 Antragsformular Dokumente- 23.03.2009 Ulrich Lück - Warum wagt es kaum einer ?
- 25.02.2009 Selbstbestimmt Leben mit Persönlichem Budget, von Karin Roth (BPE)
- 11.01.2009 Bericht über die erste Projektlaufzeit »Selbstbestimmt Leben mit Persönlichem Budget«, von Karin Roth (BPE)
- Persönliches Budget, LvPEH, Wissensstand 2008
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales "Persönliches Budget"
- Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.
- Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.
Wissensstand 01.01.2008

Beim 5. Hessentreffen am 10. 11. 2007 in Frankfurt/Main im Gewerkschaftshaus informierte uns Frau Daniela Schönfelder über ihre Erfahrungen während ihrer 2 ½ -jährigen Arbeit bei der Vergabe des Persönlichen Budgets in der Modellregion Groß-Gerau. Nach den Ausführungen von Frau Schönfelder findet z. Zt. ein Paradigmenwechsel vom Fürsorge- zum Teilhabegedanken statt. In Zukunft entscheiden nicht mehr die Institutionen, welche Leistungen den Betroffenen zukommen sollen, vielmehr wählen die Behinderten selbst, welche Hilfen für sie wichtig sind. In der Modellregion Groß-Gerau wurden 28 Persönliche Budgets genehmigt, davon waren 21 Personen neue Leistungsnehmer, die davor noch nie Eingliederungshilfe bekommen hatten. Von den 28 Budgetnehmern sind 6 psychisch krank. Viele Betroffene sind bisher nicht in das bestehende Hilfesystem eingebunden, andere werden in den bestehenden Institutionen überbetreut.

Bisher war die Gewährung des Persönlichen Budgets Ermessenssache, ab 1.1.2008 gibt es für Behinderte einen Anspruch auf das Persönliche Budget. Es gibt schon immer Eingliederungshilfen für Behinderte.
Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern es ist eine neue Form, wie die Leistung gewährt wird. Die Kostenträger zahlen nach erfolgter Zielvereinbarung Geld, über das die Betroffenen selbst verfügen können. Die Leistungserbringer bieten z.B. für psychisch Kranke tagesstrukturierende Maßnahmen in einer Tagesstätte an.

Mit dem Persönlichen Budget kann man ab jetzt seinen Tag auch mit Hilfe von Volkshochschulkursen oder mit einem Theaterprojekt strukturieren oder man verbringt den Tag sinnvoll, indem man sich in einem Treffpunkt um andere Betroffene kümmert. Die Maßnahmen sollten nicht teurer sein als die bisher zustehenden Leistungen. Also soll z.B. der Volkshochschulkurs nicht mehr kosten als der Tagesstättenbesuch. Anstatt das bestehende Betreute Wohnen in Anspruch zu nehmen, kann der Betroffene sich selbst einen Sozialarbeiter, einen Nachbarn oder eine sonst geeignete Person für die erforderlichen Hilfeleistungen aussuchen. Sofern ein Anspruch auf die Leistung besteht, kann man das Persönliche Budget so ziemlich für alle wiederkehrenden Leistungen bekommen. Hier sind einige Möglichkeiten aufgezählt, die nach einer Zielvereinbarung durch das Persönliche Budget für jeden Menschen mit einer psychischen Behinderung Wirklichkeit werden können:
Leistungen- Hilfe im Haushalt (Kochen, Putzen, Einkaufen)
- Umgang mit Behörden
- Gesundheit und Vorsorge
- Hilfe bei der Gestaltung eines gesunden Lebensstils (Ernährungsberatung und Anleitung beim Kochen)
- Begleitung in der Freizeit
- Freizeitgestaltung
- Mobilität/Fahrdienste
- Verwaltung des Geldes
- tägliche Versorgung (Ernährung, Körperpflege)
- Pflege der Beziehung zu anderen Menschen
- Organisation der Unterstützung (auch bei der Antragstellung für das Persönliche Budget)
- Arbeit
- Arbeitsassistenz
- Bildung
Neu ist, dass auch Freunde, Nachbarn und Mitglieder der Selbsthilfegruppen für die erbrachte Hilfe bezahlt werden können. „Nicht der Pädagoge bekommt Geld, wenn er dabei sitzt, wenn ich versuche, meine Dinge zu regeln, sondern mein Helfer bekommt das Geld, der für mich die Arbeit macht, die ich mit dem besten Willen nicht bewältigen kann“, so ein Betroffener der Erfahrungen mit dem Betreuten Wohnen hat. Für qualifizierte Fachkräfte werden bis zu 45 € pro Stunde bezahlt. Auch ambulante Dienste kommen zum Einsatz.Helfer benötigen keine besondere Qualifikation. Es bringt nichts mehr zu sagen, was man nicht will. Der Betroffene muss selbst bestimmen, was ihm gut tut. Selbstverständlich wird überprüft, ob die gewünschte Hilfe sich positiv auswirkt. Die Verantwortung, dass das Persönliche Budget sinnvoll eingesetzt wird, liegt jetzt beim Betroffenen: Er muss den Antrag selbst stellen.
Der Antrag für das Persönliche Budget
Der Antrag für das Persönliche Budget wird auf einem einfachen Formular oder auch
formlos gestellt, meist an das zuständige Sozialamt. Der Antragsteller formuliert seinen
individuellen Hilfebedarf.
Dieser Erstantrag wird vom Sozialamt an die dafür zuständige
Stelle weitergegeben.
Es soll möglichst schnell (innerhalb von 3 Wochen) entschieden werden, welche
Sachleistungen dem Betroffenen aufgrund seiner Behinderung individuell zustehen.
Ab hier wird das Verfahren und damit werden auch die Formulare komplizierter,
weil Ansprüche bei unterschiedlichen Leistungsträgern bestehen. Das sind z.B.
Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit oder Krankenkasse. Die Leistungsträger
müssen zu dem Antrag eine Stellungnahme für ihren Bereich abgeben.
Es findet ein Assessment-Verfahren (man kann es auch Beurteilungs-Verfahren nennen)
oder eine Hilfeplankonferenz statt. Eine Person des Vertrauens kann zur Begleitung des
Betroffenen mitkommen. In der anschließenden Zielvereinbarung wird festgelegt, wie
hoch das Persönliche Budget ist, für welchen Zeitraum es erbracht wird, ob ein Verwendungsnachweis
erforderlich ist und wie die Qualität der Leistung kontrolliert wird.

Einkommen und Vermögen der Behinderten (694 €,
Selbsthilfegruppe